Wir beraten Sie gerne zum Thema Sofortausstattungsprogramm. Denn die Gesellschaft für digitale Bildung bietet Lösungen!
Rufen Sie uns an: T 040 7344 861 550 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: hallo@gfdb.de.
Im Zuge der Schulschließungen durch die Corona-Pandemie ist digitales Lehren und Lernen in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Das Bundesbildungsministerium hat deshalb gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz sowie dem Koalitionsausschuss ein Programm in Ergänzung zum DigitalPakt Schule verabschiedet. Durch die Zusatzvereinbarung zur Sofortausstattung in Höhe von 500 Millionen Euro soll die Teilnahme am digitalen Unterricht für alle SchülerInnen unterstützt werden. Wie wichtig diese grundlegende Ausstattung ist, hat sich in der Zeit der Pandemie gezeigt.
Eine vollständige Verausgabung der Mittel war zunächst für das Jahr 2020 angedacht. Aufgrund von Lieferengpässen sowie der hohen Nachfrage wird eine Verlängerung des Programms angestrebt. Einige Bundesländer haben dafür schon neue Fristen festgelegt.
Die Mittel werden für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (mit Ausnahme von Smartphones) sowie für erforderliches Zubehör gewährt. Die mobilen Endgeräte müssen sich in die jeweilige IT-Infrastruktur der Schule integrieren lassen. Lernende, die kein eigenes Gerät besitzen, sollen somit für den Fernunterricht die digitalen Geräte ausleihen können.
Darüber hinaus können die Gelder von Schulen für eine Ausstattung zur Erstellung von Online-Lehrangebote genutzt werden. Damit sind insbesondere die technischen Werkzeuge, Software sowie notwendige Kosten für Schulungen gemeint. Die mit den Fördermitteln erstellten Inhalte sind soweit möglich als Offene Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER) verfügbar zu machen.
Insgesamt stehen den Ländern 500 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Gelder sind nach dem Königsteiner Schlüssel anteilig auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Zusätzlich werden diese finanziellen Mittel durch einen Eigenanteil der Länder ergänzt. Die Summe der einzelnen Länder bestehend aus beiden Anteilen wird im Folgenden aufgeführt.
Die Länder entscheiden selbst, nach welchem Verfahren die Geräte für die Schulen beschafft werden sollen. Die Verteilung der Geräte erfolgt durch die Schulen selbst.
Nein. Die Situation vor Ort ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Da sich die Verantwortlichen vor Ort am besten mit der individuellen Situation auskennen, sollen die Schulen selbst die Kriterien für die Verteilung der Geräte an die Schülerinnen und Schüler festlegen.
Nein, eine formale Bedürftigkeitsprüfung ist nicht vorgesehen. Die jeweiligen Verantwortlichen vor Ort können am besten beurteilen, wer tatsächlich Ausstattungsbedarf hat und können in eigenem Ermessen handeln.
Das sogenannte Sofortausstattung ist eine Ergänzung zum DigitalPakt Schule und wurde aufgrund der Schulschließungen kurzfristig ins Leben gerufen. Das Sofortausstattungsprogramm fördert im Gegensatz zum DigitalPakt unter anderem die Anschaffung schuleigener Endgeräte, die an SchülerInnen verliehen werden können, die kein eigenes besitzen. Der DigitalPakt verfolgt langfristig die technische Ausstattung und Infrastruktur von Schulen.
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Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 130 Millionen Euro
Antragsfrist: 31.12.2020
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 86 Millionen Euro
Antragsfrist: 31.07.2020
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 28 Millionen Euro
Antragsfrist: 31.12.2020
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 17 Millionen Euro
Antragsfrist: 31.12.2020
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 5,3 Millionen Euro.
Antragsfrist: 31.12.2020
Förderrichtlinie Sofortausstattung: Informationen folgen.
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 14 Millionen Euro.
Antragsfrist: 31.12.2020
Förderrichtlinie Sofortausstattung: Informationen folgen.
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 50 Millionen Euro.
Antragsfrist: 01.12.2020
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 11 Millionen Euro.
Antragsfrist: 31.12.2020
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 52 Millionen Euro.
Antragsfrist: 31.08.2020
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 178 Millionen Euro.
Antragsfrist: 31.07.2021
Förderrichtlinie Sofortausstattung und Muster Nordrhein-Westfalen
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 26,5 Millionen Euro.
Antragsfrist: 31.12.2020
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 6,6 Millionen Euro.
Antragsfrist: 31.12.2020
Förderrichtlinie Sofortausstattung Saarland: Informationen folgen.
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 27,4 Millionen Euro.
Antragsfrist: 18.08.2020
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 15 Millionen Euro.
Antragsfrist: 31.12.2020
Förderrichtlinie Sofortausstattung: Informationen folgen.
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 21,7 Millionen Euro.
Antragsfrist: 31.08.2020
Welche Summe steht insgesamt zur Verfügung? Ungefähr 14,5 Millionen Euro
Antragsfrist: 31.12.2020
Förderrichtlinie Sofortausstattung Thüringen
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Wir, die Gesellschaft für digitale Bildung, sind Experten auf dem Gebiet des digitalen Unterrichts und beraten Sie als Schule, Lehrkraft oder Eltern gerne wie der digitale Unterricht jetzt gelingen kann!
René Waschkawitz
Vertriebsleiter
Telefonnummer: 040 7344 8615 51
E-Mail: r.waschkawitz@gfdb.de