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Rechte und Richtlinien

Digitale Barrierefreiheit – was bedeutet das?

Digitale Medien sind für alle da, können aber nicht von allen genutzt werden. Ein Überblick welche Rechte und Richtlinien es gibt und wie digitale Inhalte in wenigen Schritten angepasst werden können.

Mit Barrierefreiheit assoziieren viele zunächst Aufzüge, behindertengerechte Räumlichkeiten oder Ampeln mit akustischem Signal. Doch was heißt Barrierefreiheit in Zeiten der Digitalisierung? Laut einer Studie der Aktion Mensch zum Nutzungsverhalten von Menschen mit Behinderung, bedeutet es, dass Menschen mit Behinderung das Internet nutzen – also wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihm interagieren – können. Die Vereinten Nationen definiert den ungehinderten Zugang zu Informationen und Kommunikation, zu dem auch das Internet gehört, in ihrem Menschenrechtsübereinkommen von 2006 sogar als grundlegendes Menschenrecht.

Gleichzeitig bieten das Internet und die digitalen Medien Möglichkeiten, bisher bestehende Barrieren, die viele Menschen in der Kommunikation und Interaktion miteinander erleben, zu umgehen. Laut der Aktion Mensch-Studie nutzen Menschen mit Behinderung das Internet öfter als Menschen ohne Behinderung. Elektronische Interaktionen sind demnach von besonderer Bedeutung, weil sie Zugang zu bestimmten Angeboten überhaupt erst ermöglichen.

Zu digitalen Barrieren zählt auch schlechter Empfang

Die digitale Barrierefreiheit bezieht sich jedoch nicht nur auf körperliche Einschränkungen wie Blindheit oder Schwerhörigkeit, sondern auch auf alltägliche Beeinträchtigungen wie z.B. schlechten Empfang, eine laute Umgebung oder die fehlende Möglichkeit, Ton abspielen zu können. Websites und digitale Inhalte sollten für eine uneingeschränkte Nutzer-Experience dementsprechend angepasst und gestaltet werden.

In der Studie der Aktion Mensch heißt es:

„Das Web ist an seiner Basis so gestaltet, dass es für alle Menschen nutzbar ist, unabhängig von ihrer Hardware, Software, Sprache, Kultur, Ort, physischen oder kognitiven Fähigkeiten.“

Websites müssen nur entsprechend gestaltet werden. Dafür gibt es die vom World Wide Web Consortium 2008 verabschiedete Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0), die auf den vier grundlegenden Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit basieren. Anhand von Erfolgskriterien können diese getestet werden. Außerdem wurde auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) verabschiedet. Sie erhält neben einem Auszug aus den WCAG 2.0 weitergehende Anforderungen an Leichte Sprache und Gebärdensprache.

Zu den wichtigsten Einstellungen für barrierefreies Webdesign gehören:

  • Flexible Darstellung (Anpassung von Kontrast, Farbe und Text-Größe)
  • Text-Alternativen für Nicht-Text-Inhalte, damit Screenreader die Möglichkeit haben diese zu erfassen
  • Untertitel und Alternativen für Audio und Video
  • Eine übersichtliche Seitenstruktur mit Überschriften, Absätzen und Listen
  • Navigation über die Tastatur oder
  • Leichte Sprache
  • Ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen

Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung (2016)Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung (2017) | Aktion Mensch e.V. (2010)

Titelbild: Unsplash
Text: Laura Lagershausen